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Jersey

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Datum & Zeit
01.05.2024
23:40
 
 
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Politik

Jersey gehört nicht zum Vereinigten Königreich und ist nicht vom britischen Parlament abhängig, untersteht aber als Kronbesitz (engl. crown dependency) der britischen Krone und verfügt daher über eine eigene Gesetzgebung, Verwaltung und ein eigenes, völlig unabhängiges Steuersystem, das dank niedriger Steuersätze viele ausländische Investoren anlockt.

Jersey gehört zur Selbstverwaltung Bailiwick of Jersey, neben den Kanalinseln Minquiers und Ecréhous.

Jersey gehört auch nicht zur Europäischen Union, wird aber völkerrechtlich aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages gegen Honorar vom britischen Foreign Office mit vertreten und gegebenenfalls auch von englischen Streitkräften verteidigt. Eine andere Auffassung vertritt nur der deutsche Bundesgerichtshof, der in einer Entscheidung vom 1. Juli 2002 (II ZR 380/00) zu § 110 der Zivilprozessordnung Jersey dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union zurechnete („[...] Da J. als Bestandteil des Vereinigten Königreiches, wenn auch unter Beachtung seines verfassungsrechtlichen Sonderstatus zur Europäischen Union gehört, [...]“).

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