Geschichte
Neufahrn in Niederbayern gehörte zum Rentamt Landshut und zum Landgericht Kirchberg des Kurfürstentums Bayern. Die Grafen von Toerring besaßen hier eine offene Hofmark (es handelt sich um ein Lehen des Klosters Mallersdorf). Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde.
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