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Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Hauptstadt
Berlin
 
Fläche
357.027 km²
 
Bevölkerung
82.716.000
 
pro km²
232 Einwohner
 
BIP/Einwohner
US-$
 

Datum & Zeit
23.04.2024
23:51
 
 
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Politik

An der Spitze der Stadt Trier stand seit 1302 der Schöffenmeister, gelegentlich auch Bürgermeister genannt. Der Schultheiß war Vertreter der erzbischöflichen Hoheitsrechte gegenüber der Stadt. Im 15. Jahrhunderte standen zwei Bürgermeister an der Spitze. Es herrschte stets Streit mit dem Erzbischof über den Status der Stadt. 1795 führte die französische Besatzung die kollegiale Munizipalverfassung ein. 1798 wurde die Mairieverfassung eingeführt und einige Vororte eingegliedert. 1801 folgte eine neue Gemeindeverfassung, die im Wesentlichen bis 1845 beibehalten wurde, wobei der Bürgermeister ab 1818 den Titel Oberbürgermeister führte (Trier war inzwischen Stadtkreis geworden). Der Oberbürgermeister war zugleich Landrat des Kreises Trier (bis 1851). 1856 erhielt die Stadt die „Rheinische Städteordnung“. Der Gemeinderat entschied sich für die Bürgermeisterverfassung (im Gegensatz zur Magistratsverfassung). Mit dem preußischen Gemeindeverfassungsgesetz von 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 wurde das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde zunächst ein Bürgermeister eingesetzt, der 1946 von den Stadtverordneten gewählt wurde. Er war zunächst ehrenamtlich, ab 1949 wieder hauptamtlich tätig.

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