Stadtgliederung
Das Stadtgebiet besteht aus der Kernstadt und den im Rahmen der Gemeindereform der 1970er Jahre eingegliederten Stadt Möhringen und den ehemaligen Gemeinden Nendingen und Eßlingen.
Die eingegliederten Stadtteile sind zugleich Ortschaften im Sinne von § 67ff der Gemeindeordnung, das heißt, sie haben jeweils einen von den Wahlberechtigten bei jeder Kommunalwahl direkt zu wählenden Ortschaftsrat, mit einem Ortsvorsteher als Vorsitzenden.
Zu einigen Stadtteilen gehören weitere räumlich getrennte Wohnplätze mit eigenem Namen, die oft sehr wenige Einwohner haben oder Wohngebiete mit eigenem Namen, deren Bezeichnung sich im Laufe der Bebauung ergeben haben und deren Grenzen dann meist nicht genau festgelegt sind. Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Gebiete:
•zur Kernstadt: Aichhalder Hof, Äußerer Talhof, Bleiche, Gallertalhof, Innerer Talhof, Koppenland, Lohhof, Ludwigstal, Maiental, Papiermühle, Wenigsbronner Hof, Württemberger Hof
•zu Möhringen: Brunnerhof, Engelberthof, Lindenhof, Vorstadt
•zu Nendingen: Altental, Neumühle
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