Villmar
Villmar
Villmar ist ein Marktflecken im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen, Deutschland. Der Ort ist das Zentrum der Vorkommen und der Verarbeitung des so genannten Lahnmarmors.
Geografische Lage
Geografische Lage
Villmar liegt im Lahntal zwischen Westerwald und Taunus, etwa 10 km östlich von Limburg. Naturräumlich umfasst das südwestliche Gemeindegebiet den Ostteil des Limburger Beckens (
Villmarer Bucht), einer nahezu ebenen, sich nach Westen öffnenden 2-3 km breiten Terrassenflur in 160-180 m Höhenlage, in welche das enge, gewundene Untertal der Lahn ca. 50 m tief eingeschnitten ist. Bedingt durch das milde Klima und die flächenhaften mächtigen Lößlehmböden herrscht hier eine intensive ackerbauliche Nutzung vor. Nördlich davon schließt sich das etwas höher (220-260 m) gelegene waldreichere
Weilburger Lahntalgebiet mit dem
Weilburger Lahntal und der
Gaudernbacher Platte an, wo sich der Ackerbau auf einzelne Lößinseln beschränkt. Im Südosten erhebt sich der ebenfalls stärker bewaldete nordwestliche Teil des Östlichen Hintertaunus (
Langhecker Lahntaunus) mit dem Villmarer Galgenberg (277 m) als dessen weithin sichtbaren westlichsten Vorposten nach dem Limburger Becken zu. Der höchste Punkt (332 m) der Gemarkung befindet sich südöstlich vom Ortsteil Langhecke, de
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Geschichte
Geschichte
Der Hauptort Villmar wird im Jahre 1053 erstmals urkundlich erwähnt als Kaiser Heinrich III. den Königshof
Villmar dem Kloster St. Matthias in Trier schenkte. Der damit verbundene Grundbesitz und die Einkünfte der Abtei werden in nachfolgenden Bestätigungen der Schenkung näher umschrieben. Von besonderer Bedeutung ist dabei das schon in der Schenkungsurkunde verunechtend nachgetragene Recht des Abtes, einen weltlichen Schutzvogt einzusetzen, was einem landeshoheitlichem Rang gleichkommt. Im Jahre 1154 wird der Abtei vom Trierer Erzbischof Hillin das Eigentumsrecht an der Villmarer Kirche bestätigt und eine Liste von insgesamt 14 zehntpflichtigen Orten, darunter die heutigen Gemeindeteile Seelbach, Aumenau und Weyer. Vermutlich im gleichen Jahr entstand eine auf das Jahr 1054 rückdatierte Fälschung der Originalurkunde, welche sowohl das Vogteirecht als auch den Umfang der Pfarrei und somit der Zehnten enthält. Die Orte Aumenau und Weyer wurden bereits im 8. Jahrhundert schriftlich erwähnt, Falkenbach und Langhecke folgten im 13. bzw. 14. Jahrhundert. Indirekt lässt sich aber aus anderen Urkunden
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