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Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Hauptstadt
Berlin
 
Fläche
357.027 km²
 
Bevölkerung
82.716.000
 
pro km²
232 Einwohner
 
BIP/Einwohner
US-$
 

Datum & Zeit
18.04.2024
20:37
 
 
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»
 

Geschichte

Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte 1109. Grötschenreuth wurde neben weiteren 29 Ortschaften als Schenkung an das Kloster Weißenohe aufgeführt. Dies bestätigte am 14. April 1205 Kaiser Philipp, als er das Kloster in Schutz nahm.


Wichtige Informationen zur Geschichte des Ortes und des Hammerwerks kann man aus dem Leuchtenbergischen Lehenbuch entnehmen. Danach waren der Ort Grötschenreuth und das sich dort befindliche Hammerwerk bereits 1362 leuchtenbergisches Lehen. 1387 gründete der Grötschenreuther Hammerherr Otto Heyden zusammen mit einigen anderen Hammerherren die erste Hammereinung. Im 14. und 15. Jahrhundert war in Grötschenreuth ein Schienhammer (=Hammerwerk, das sein Eisen selbst durch Erzeinschmelzung herstellte) in Betrieb. 1400 wurde Grötschenreuth als Zubehör des Ritterlehens Siegritz mit zwei Hämmern genannt (Hammer Hopfau und Hammer Grötschenreuth). 1467 vergab der Landgraf Friedrich V. das Dorf und den Hammer an Nikolaus Pfreimdner. Das Hammerwerk zu Grötschenreuth wurde 1579 Christoph von Rotschütz übergeben. Hans Georg Steinhauser erwarb 1605 den Ort Grötschenreuth und den Hammer, der als „öde stehend“ bezeichnet wurde. Dies war zugleich die letzte Erwähnung des Hammerwerks Grötschenreuth. Um 1609 wurde das heute noch bestehende Schloss errichtet. Durch den Dreißigjährigen Krieg und die beiden Weltkriege wurde das Schloss leicht beschädigt. Schlimmer war jedoch die Not, die immer in solchen Zeiten herrschte. Dadurch bekamen die jeweiligen Besitzerfamilien Probleme, das Schloss finanziell zu unterhalten.


Seit dem 15. Jahrhundert war der Schienhammer nicht mehr in Betrieb. Er wurde später durch einen Drahthammer ersetzt, von dem 1849 berichtet wurde: „[...]nemlich in Gretschenreuth eine bedeutende Trahtfabrik, sogar die berimste in Baiern mit 27 Mann Arbeiter“.


Ab 1822 war Grötschenreuth kein Lehen mehr und von da an freies Eigentum.

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