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Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Hauptstadt
Berlin
 
Fläche
357.027 km²
 
Bevölkerung
82.716.000
 
pro km²
232 Einwohner
 
BIP/Einwohner
US-$
 

Datum & Zeit
28.03.2024
19:56
 
 
+
»
 

Politik

In römischer Zeit leitete der Admiral der Rheinflotte die städtische Verwaltung. Später wurde die römische Munizipalverfassung eingeführt. Da die Stadt Sitz eines Erzbistums war, erlangte der Erzbischof später die vollständige Machtausübung in Köln. Doch versuchte die Stadt, sich vom Erzbischof zu lösen, was ihr schließlich im 13. Jahrhundert gelang (ab 1288 de facto Freie Reichsstadt). Bereits ab 1180 ist auch ein Rat der Stadt nachweisbar. Ab 1396 waren die 22 Gaffeln das politische Rückgrat der Stadtverwaltung. Sie wählten den 36-köpfigen Rat, der wiederum 13 Personen hinzuwählen konnte. Die Zusammensetzung des Rates wechselte halbjährlich, indem jeweils die Hälfte der Mitglieder ersetzt wurde. Der Rat wählte jährlich zwei Bürgermeister. Nach der französischen Besatzung 1794 wurde 1798 die Munizipalverfassung eingeführt. Nach dem Übergang an Preußen 1815 wurde Köln 1816 eine kreisfreie Stadt und gleichzeitig Sitz eines Landkreises, der erst bei der Kreisreform 1975 aufgelöst wurde. An der Spitze der Stadt stand seit 1815 ein Oberbürgermeister, ferner gab es weiterhin einen Rat. 1856 wurde die preußische Städteordnung der Rheinprovinz eingeführt.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die Militärregierung der britischen Besatzungszone einen neuen Oberbürgermeister ein und führte 1946 die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild ein. Danach gab es einen vom Volk gewählten „Rat der Stadt“, dessen Mitglieder man als „Stadtverordnete“ bezeichnet. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den Oberbürgermeister als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, der ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren wählte der Rat ab 1946 ebenfalls einen hauptamtlichen Oberstadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. Im Jahr 1999 wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen Oberbürgermeister. Dieser ist Vorsitzender des Rates, Leiter der Stadtverwaltung und Repräsentant der Stadt. Er wird seither direkt vom Volk gewählt. Dem Oberbürgermeister stehen drei weitere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Seite, die von den stärksten Fraktionen des Rats gestellt werden.

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