Stadtgliederung
Die eingemeindeten Orte sind zugleich Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung, das heißt, sie haben einen von den Wahlberechtigten bei jeder Kommunalwahl neu zu wählenden Ortschaftsrat mit einem Ortsvorsteher als Vorsitzenden.
In der Kernstadt werden zum Teil weitere Wohngebiete mit eigenem Namen unterschieden, deren Bezeichnungen sich im Laufe der Geschichte aufgrund der Bebauung ergeben haben und die jedoch meist nicht genau abgrenzbar sind. Hierzu gehören beispielsweise Kreuzerfeld, Burgäcker/Äuble und Hohenberg.
Ferner gehören zur Kernstadt auch noch einige räumlich getrennte Wohnplätze mit eigenem Namen, die aber nur sehr wenige Einwohner haben. Hierzu gehören Dürrbachhöfe, Eratskirche, Hammerwasen, Heuberger Hof, Kalkweil, Oberwörthaus, Papier- oder Bronnenmühle, Schadenweiler und Weggental. Auch in einigen Stadtteilen gibt es räumlich getrennte kleine Wohnplätze, z. B. in Baisingen (Bühlhof, Fichtenhof und Jungholzhof) in Bieringen (Hennental) und in Weiler (Katzenbacher Ziegelhütte).
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