Politik
Weilersbach unterliegt der 1970 beschlossenen Ortschaftsverfassung mit Ortsvorsteher und örtlicher Verwaltung. Alle 5 Jahre, im Zuge der Kommunalwahlen, werden die Ortschaftsräte auf 5 Jahre Amtszeit gewählt, die dann wiederum einen Ortsvorsteher wählen, der im Auftrag des Oberbürgermeisters handelt und als Berater im Gemeinderat tätig ist.
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