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Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Hauptstadt
Berlin
 
Fläche
357.027 km²
 
Bevölkerung
82.716.000
 
pro km²
232 Einwohner
 
BIP/Einwohner
US-$
 

Datum & Zeit
29.03.2024
03:05
 
 
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Geschichte

Diemarden wurde erstmalig im Jahr 1022 urkundlich erwähnt - in der Stiftungsurkunde des Klosters St. Michaelis in Hildesheim, in der Gut und Kirche in Diemarden als Klostereigentum bezeichnet wurde . 1234 ging beides durch Kauf in den Besitz des Klosters Hilwartshausen über. Dem Kloster gehörten auch die beiden damals in Diemarden existierenden Mühlen: die auf dem Klosterhof gelegene Obermühle sowie die Untermühle. Das Krugrecht stand in dieser Zeit der Klosterkammer zu. Schon früh war Diemarden Pfarrort - bereits 1272 wird der erste Pfarrer erwähnt. Als Gerichtsbarkeit diente das Vogtding, aus dem sich später das Klostergericht entwickelte. Im 16. Jahrhundert gab es außerdem ein Gericht der Landleute, das auch Meierding genannt wurde. Bis ins 19.Jahrhundert hatte der Klosterhof die völlige Untergerichtsbarkeit.

Über den Dienst der Einwohner beim Klostervorwerk berichtet der Vertrag von 1612: "Jeder der sechs Ackerleute fuhr jährlich fünf Tage Mist, holte mit den anderen sechs Klafter Holz aus dem Reinhäuser Wald, pflügte und säte in jedem der drei Felder der Gemarkung von jeder von ihm beackerten Hufe Landes drei Vorlinge (=3750 m²), fuhren die Frucht davon in die Scheune des Klostervorwerkes Diemarden. Die Kötner rauften, rotteten, wuschen, brachen und schwangen den Flachs, mähten und banden das Getreide jährlich fünf Tage im Winterfeld, harkten und banden einen Tag im Sommerfeld, hielten die Gebäude des Klostervorwerks in Bau und Besserung, misteten den Kuhstall und hackten 6 Klafter Holz im Reinhäuser Wald."
Im Jahr 1671 betrug der an Diemardener Einwohner vom Kloster Hilwartshausen vergebene Grund und Boden 27 Hufen (=202 Hektar). Die Schäferei in der Feldmark Diemarden stand dem Klostervorwerk mit 400 Schafen zu. Die Bauern durften zur Hutung nur 200 Schafe austreiben. Das Klostervorwerk hatte Bullen und Eber für die Gemeinde zu halten.

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